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Wochenbett

Nach der Geburt des Kindes beginnt das Wochenbett. In dieser Zeit voller neuer Eindrücke und Gefühle besuchen wir Sie regelmäßig zu Hause und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Wir beobachten die Rückbildungsvorgänge des Körpers sowie die Wundheilung einer möglichen Geburtsverletzung oder einer Kaiserschnittnaht.  Sollte es zu Komplikationen kommen, überweisen wir Sie zur GynäkologIn.

Außerdem zeigen wir Ihnen erste sanfte Übungen für die Rückbildung der Gebärmutter.

In  den  ersten zehn Lebenstagen übernimmt die Krankenkasse bei Bedarf die Kosten für zwei Besuche und/oder telefonische Beratung täglich und bis zu 16 weitere Leistungen bis zum Abschluss von acht Wochen nach der Entbindung und darüber hinaus bis zum Ende des neunten Lebensmonats.

Bei Ihrem Kind begutachten wir die allgemeine Entwicklung, die Abheilung des Nabels und den Gewichtsverlauf. Wir beraten Sie zu Fragen des Stillens und der Ernährung und unterstützen Sie tatkräftig bei der Bewältigung des Alltags mit dem neuen Familienmitglied.

Die Verordnung von Haushaltshilfe / Familienpflege durch die Hebamme ist grundsätzlich in den ersten sechs Tagen nach der Geburt möglich. Fast alle Krankenkassen bewilligen für diesen Zeitraum bis zu acht Stunden pro Tag, wenn dies von der Hebamme oder dem Arzt so verordnet und von der Familie beantragt wird.